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Neue Regeln für Energiegemeinschaften!

 

Das Umweltministerium hat wichtige Änderungen für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften und kollektiven Eigenverbrauch beschlossen. Die neuen Maßnahmen erweitern die Förderberechtigung auf Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern, ermöglichen flexiblere Projektfristen und erlauben eine Vorauszahlung von bis zu 30 % der Förderung.

Zudem können Förderungen jetzt auch mit anderen Beiträgen kombiniert werden – ohne Kürzungen, auch für Privatpersonen.

Der Erlass wird nun der Rechnungskammer zur Prüfung vorgelegt, bevor er in Kraft tritt.